1 Teilnahmebedingungen – KEHV Learn to Play
Stand: 30. September 2026
1. Veranstalter
Veranstalter der KEHV Learn-to-Play-Turniere ist:
Kärntner Eishockeyverband – KEHV
Landesverband Kärnten des Österreichischen Eishockeyverbandes
Peraustraße 17
9500 Villach
Österreich
Telefon: 0676/7746751
E-Mail: eishockey@kehv.at
2. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an den vom Kärntner Eishockeyverband veranstalteten Learn-to-Play-Turnieren.
Learn to Play richtet sich insbesondere an Kinder im Einstiegsalter von ca. 4 bis 8 Jahren. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Spielen und die Freude am Eishockey.
3. Anmeldung durch Erziehungsberechtigte
Die Anmeldung eines Kindes muss durch einen Erziehungsberechtigten oder eine andere zur Anmeldung des Kindes berechtigte volljährige Person erfolgen.
Mit der Anmeldung bestätigt die anmeldende Person, dass sie zur Anmeldung des Kindes berechtigt ist und der Teilnahme des Kindes an der jeweiligen Veranstaltung zustimmt.
Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein.
4. Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Teilnahmegebühr beträgt 5 € pro Kind und Veranstaltungstermin* (Preisänderungen vorbehalten).
Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Bei einer Online-Zahlung kann die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe erfolgen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält die anmeldende Person eine entsprechende Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung.
5. Absage, Nichtteilnahme und Rückerstattung
Nimmt ein angemeldetes Kind nicht an der Veranstaltung teil, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
Dies gilt auch dann, wenn eine vorherige Abmeldung erfolgt ist.
Wird eine Veranstaltung durch den Kärntner Eishockeyverband abgesagt, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.
Wird ein Veranstaltungstermin verschoben, bleibt die Anmeldung grundsätzlich für den Ersatztermin bestehen.
6. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das angemeldete Kind gesundheitlich und körperlich zur Teilnahme an der Veranstaltung in der Lage ist.
Besondere gesundheitliche Umstände, die für die sichere Betreuung des Kindes während der Veranstaltung von Bedeutung sind, sollen dem Veranstalter bzw. den verantwortlichen Betreuern vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen sollte von einer Teilnahme abgesehen werden.
7. Ausrüstung und Leihausrüstung
Für die Teilnahme ist eine für die jeweilige Aktivität geeignete Eishockey- bzw. Schutzausrüstung erforderlich.
8. Aufsicht und Übergabe des Kindes
Während der betreuten sportlichen Aktivität (Spielzeit auf Eis) wird die Aufsicht im Rahmen der Veranstaltung durch die dafür eingesetzten Trainer und Betreuer wahrgenommen.
Die Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen bleiben für die ordnungsgemäße Übergabe des Kindes an die verantwortlichen Betreuer sowie für die Übernahme des Kindes nach Ende der Veranstaltung verantwortlich.
Außerhalb der betreuten Veranstaltungsteile (außerhalb der Spielzeit) verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
Den Anweisungen der Trainer, Betreuer und der Veranstaltungsleitung ist insbesondere aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.
9. Sicherheit und Verhalten
Die Sicherheit der teilnehmenden Kinder hat Vorrang.
Trainer und Betreuer können ein Kind vorübergehend oder für den restlichen Veranstaltungstermin von einzelnen Aktivitäten ausschließen, wenn dies aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
Dies gilt insbesondere, wenn eine weitere Teilnahme das Kind selbst oder andere Teilnehmer gefährden könnte.
10. Versicherung
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass für das teilnehmende Kind ein angemessener Kranken- und Unfallversicherungsschutz besteht.
Durch die Anmeldung zu einer Learn-to-Play-Veranstaltung wird kein zusätzlicher individueller Versicherungsschutz zugesichert.
11. Änderungen und Absage durch den Veranstalter
Der Kärntner Eishockeyverband kann Termine, Beginnzeiten, Veranstaltungsorte oder organisatorische Abläufe ändern, wenn dies aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung insbesondere bei unvorhersehbaren Umständen absagen oder verschieben.
Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend Punkt 5 behandelt.
12. Haftung
Für die Haftung des Veranstalters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Teilnahme am Eishockeysport ist mit sportarttypischen Risiken verbunden. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die ausschließlich aus solchen allgemeinen sportarttypischen Risiken entstehen und vom Veranstalter nicht schuldhaft verursacht wurden, bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden, wird durch diese Teilnahmebedingungen nicht ausgeschlossen.
13. Einwilligungserklärung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
Hiermit willige ich ein, dass der Veranstalter im Rahmen der oben genannten Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen anfertigt.
1. Zweck und Umfang der Nutzung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen für folgende Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen:
In sozialen Medien (z. B. Instagram, LinkedIn, Facebook)
Auf der offiziellen Website des Veranstalters [www.kehv.at]
In gedruckten Medien (z. B. Flyern, Broschüren, Pressemitteilungen)
Für interne Dokumentationen und Nachberichte
2. Vergütung und zeitliche Gültigkeit
Die Einwilligung erfolgt unentgeltlich. Eine Vergütung für die Nutzung der Aufnahmen wird nicht gewährt. Die Einwilligung gilt zeitlich und räumlich unbeschränkt, solange die Aufnahmen für den oben genannten Zweck relevant sind.
3. Freiwilligkeit und Widerrufsrecht
Diese Einwilligung ist vollkommen freiwillig. Ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann formlos (z. B. per E-Mail erfolgen.
Nach Erhalt des Widerrufs werden die entsprechenden Aufnahmen von den Online-Plattformen entfernt und keine neuen Druckmedien damit produziert. Bereits gedruckte Medien können jedoch im Regelfall nicht nachträglich vernichtet werden.
14. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten des Kindes und der anmeldenden Person werden zur Bearbeitung der Anmeldung sowie zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung des Kärntner Eishockeyverbandes.
15. Schlussbestimmungen
Es gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: 30. September 2026
2 Teilnahmebedingungen – KEHV Skill-Training
Stand: 20. Oktober 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des wöchentlichen KEHV Skill-Trainings ist:
Kärntner Eishockeyverband – KEHV
Landesverband Kärnten des Österreichischen Eishockeyverbandes
Peraustraße 17
9500 Villach
Österreich
Telefon: 0676/7746751
E-Mail: eishockey@kehv.at
Organisation und Ansprechpartner vor Ort:
Kurt Koschat
Telefon: +43 660 7677847
2. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme am wöchentlichen KEHV Skill-Training in der Ossiacherseehalle in Steindorf am Ossiacher See.
Das Training findet ab dem 29. Oktober 2026 grundsätzlich jeden Donnerstag von 16:15 bis 17:15 Uhr statt, sofern der jeweilige Termin im Buchungssystem angeboten wird.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 2012 bis 2020. Andere Jahrgänge können nach vorheriger Rücksprache mit Kurt Koschat teilnehmen.
Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung der individuellen Fähigkeiten und die eishockeyspezifische Weiterentwicklung.
3. Anmeldung durch Erziehungsberechtigte
Die Anmeldung eines Kindes muss durch einen Erziehungsberechtigten oder eine andere zur Anmeldung berechtigte volljährige Person erfolgen.
Mit der Anmeldung bestätigt die anmeldende Person, dass sie zur Anmeldung des Kindes berechtigt ist und der Teilnahme am jeweiligen Training zustimmt.
Die Anmeldung erfolgt über das Buchungssystem auf der KEHV-Homepage.
Jede Trainingseinheit ist einzeln buchbar. Eine Anmeldung gilt ausschließlich für den jeweils gebuchten Termin und begründet keinen Anspruch auf einen Platz bei weiteren Trainingseinheiten.
Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein.
4. Teilnahmegebühr und Zahlung
Der Kostenbeitrag beträgt 25 € pro Kind und Trainingseinheit (Preisänderungen für zukünftige Buchungen vorbehalten).
Die Bezahlung erfolgt direkt vor Ort bei Kurt Koschat.
Eine Online-Zahlung ist nicht erforderlich.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält die anmeldende Person eine Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung.
5. Absage, Nichtteilnahme und Kostenbeitrag
Kann ein angemeldetes Kind an einer gebuchten Trainingseinheit nicht teilnehmen, wird um eine möglichst frühzeitige Abmeldung gebeten, damit der frei werdende Platz anderweitig vergeben werden kann.
Eine nicht in Anspruch genommene Trainingseinheit begründet keinen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Da die Bezahlung vor Ort erfolgt, ist bei rechtzeitiger Abmeldung kein Kostenbeitrag zu entrichten.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung wird grundsätzlich ebenfalls kein Kostenbeitrag eingehoben. Der KEHV behält sich jedoch vor, bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben zukünftige Anmeldungen nach vorheriger Information abzulehnen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.
Wird eine Trainingseinheit durch den KEHV abgesagt, entfällt der Kostenbeitrag für diesen Termin.
Gesetzliche Rücktritts- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
6. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das angemeldete Kind gesundheitlich und körperlich zur Teilnahme am Eishockeytraining in der Lage ist.
Besondere gesundheitliche Umstände, die für die sichere Betreuung während des Trainings von Bedeutung sind, sollen der Trainingsleitung vor Trainingsbeginn mitgeteilt werden.
Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen sollte von einer Teilnahme abgesehen werden.
7. Ausrüstung
Für die Teilnahme ist eine vollständige, geeignete Eishockey-Schutzausrüstung erforderlich.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Kind mit einer geeigneten und funktionsfähigen Ausrüstung zum Training erscheint.
Bei unzureichender oder sicherheitsgefährdender Ausrüstung kann die Trainingsleitung die Teilnahme verweigern.
8. Aufsicht und Übergabe des Kindes
Während der betreuten sportlichen Aktivität auf dem Eis wird die Aufsicht im Rahmen des Trainings durch die dafür eingesetzten Trainer und Betreuer wahrgenommen.
Die Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen sind für die ordnungsgemäße Übergabe des Kindes an die verantwortlichen Betreuer sowie für die Übernahme nach Trainingsende verantwortlich.
Außerhalb der betreuten Trainingseinheit, insbesondere vor Trainingsbeginn und nach Trainingsende, verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
Den Anweisungen der Trainer und der Trainingsleitung ist insbesondere aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.
9. Sicherheit und Verhalten
Die Sicherheit aller teilnehmenden Kinder hat Vorrang.
Trainer und Betreuer können ein Kind vorübergehend oder für den restlichen Trainingstermin von einzelnen Übungen oder vom Training ausschließen, wenn dies aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
Dies gilt insbesondere, wenn eine weitere Teilnahme das Kind selbst oder andere Teilnehmer gefährden könnte.
10. Versicherung
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass für das teilnehmende Kind ein angemessener Kranken- und Unfallversicherungsschutz besteht.
Durch die Anmeldung zum KEHV Skill-Training wird kein zusätzlicher individueller Versicherungsschutz zugesichert.
Etwaige bestehende Versicherungsleistungen bleiben davon unberührt.
11. Änderungen und Absage durch den Veranstalter
Der Kärntner Eishockeyverband kann Trainingstermine, Beginnzeiten, Trainingsorte oder organisatorische Abläufe aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern.
Der Veranstalter kann eine Trainingseinheit insbesondere bei unvorhersehbaren Umständen, fehlender Eisverfügbarkeit oder aus Sicherheitsgründen absagen oder verschieben.
Die angemeldeten Teilnehmer werden nach Möglichkeit rechtzeitig über Änderungen informiert.
Bei Absage einer Trainingseinheit entfällt der Kostenbeitrag. Bei einer Verschiebung können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind am Ersatztermin teilnimmt.
12. Haftung
Für die Haftung des Veranstalters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Teilnahme am Eishockeysport ist mit sportarttypischen Risiken verbunden.
Eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die ausschließlich aus allgemeinen sportarttypischen Risiken entstehen und vom Veranstalter nicht schuldhaft verursacht wurden, bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden, wird durch diese Teilnahmebedingungen nicht ausgeschlossen.
13. Einwilligungserklärung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
Im Rahmen des KEHV Skill-Trainings können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
Die Nutzung von Aufnahmen, auf denen teilnehmende Kinder erkennbar sind, zu den nachfolgend genannten Zwecken erfolgt auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der berechtigten Person, soweit keine andere gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt.
13.1 Zweck und Umfang der Nutzung
Die Aufnahmen können für folgende Zwecke verwendet und veröffentlicht werden:
- In sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook und LinkedIn)
- Auf der offiziellen Website des Veranstalters (www.kehv.at)
- In gedruckten Medien (z. B. Flyern, Broschüren und Pressemitteilungen)
- Für interne Dokumentationen und Nachberichte
13.2 Vergütung und zeitliche Gültigkeit
Die Einwilligung erfolgt unentgeltlich. Eine Vergütung für die Nutzung der Aufnahmen wird nicht gewährt.
Die Einwilligung gilt bis zu ihrem Widerruf. Die Speicherdauer richtet sich nach den genannten Zwecken und den datenschutzrechtlichen Vorgaben.
13.3 Freiwilligkeit und Widerrufsrecht
Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Training.
Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, beispielsweise per E-Mail an eishockey@kehv.at.
Nach einem Widerruf werden die betroffenen Aufnahmen, soweit sie auf dieser Einwilligung beruhen, aus den vom Veranstalter kontrollierten Veröffentlichungen entfernt, sofern keine andere Rechtsgrundlage die weitere Verarbeitung erlaubt.
Bereits verbreitete Druckmedien oder durch Dritte weiterverbreitete Inhalte können unter Umständen nicht vollständig zurückgeholt werden.
14. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten des Kindes und der anmeldenden Person werden zur Bearbeitung der Anmeldung sowie zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Trainingseinheit verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung des Kärntner Eishockeyverbandes.
15. Schlussbestimmungen
Es gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: 20. Oktober 2026