Stand: 6. Oktober 2026
Teilnahmebedingungen – Junior Pond Hockey Weissensee
Stand: 6. Oktober 2026
1. Veranstalter
Veranstalter ist der:
Kärntner Eishockeyverband – KEHV
Landesverband Kärnten des Österreichischen Eishockeyverbandes
Peraustraße 17
9500 Villach
Österreich
Telefon: 0676/7746751
E-Mail: eishockey@kehv.at
2. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an den vom Kärntner Eishockeyverband veranstalteten Nachwuchsturnieren im Rahmen des Junior Pond Hockey Weissensee.
Mit Abschluss der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.
3. Turniere und Teilnahmeberechtigung
Im Rahmen der Veranstaltung werden folgende Turniere durchgeführt:
IIHF „Learn to Play“-Turnier
Teilnahmeberechtigt sind Kinder der Jahrgänge 2018 bis 2021 und jünger.
Gespielt wird 5 gegen 5.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vor Ort in kleine Teams eingeteilt und erhalten für das Turnier Dressen. Die ausgegebenen Dressen sind nach Ende des Turniers wieder bei der Organisation bzw. den Betreuern abzugeben.
Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Kinder begrenzt.
OPEN-ICE-Turnier
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 2013 bis 2017.
Gespielt wird 4 gegen 4.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vor Ort in kleine Teams eingeteilt und erhalten für das Turnier Dressen. Die ausgegebenen Dressen sind nach Ende des Turniers wieder bei der Organisation bzw. den Betreuern abzugeben.
Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Kinder und Jugendliche begrenzt.
AUSTRIA HOCKEY TURNIER
Das internationale Nachwuchsturnier richtet sich an die Jahrgänge 2013 bis 2015.
Gespielt wird 4 gegen 4.
Die Anmeldung erfolgt als Mannschaft. Eine Mannschaft besteht aus mindestens sechs Kindern und benötigt eine eigene Betreuung sowie einheitliche Dressen.
Die Teams erhalten am Veranstaltungsort die Auslosung bzw. den Turnierplan.
Der KEHV Lions Cup ist ein geschlossenes Turnier. Eine öffentliche Anmeldung ist dafür nicht möglich.
4. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die vom Kärntner Eishockeyverband bereitgestellte Online-Anmeldung.
Anmeldeschluss ist der 10. Jänner 2027.
Die Anmeldung ist nur im Rahmen der verfügbaren Teilnehmer- bzw. Mannschaftsplätze möglich.
Der Veranstalter behält sich vor, die Anmeldung bereits vor dem offiziellen Anmeldeschluss zu schließen, sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
5. Teilnahmegebühr und Zahlung
Für das IIHF „Learn to Play“-Turnier beträgt die Teilnahmegebühr 10,00 € pro Kind.
Für das OPEN-ICE-Turnier beträgt die Teilnahmegebühr 10,00 € pro Kind bzw. Jugendlichen.
Für das AUSTRIA HOCKEY TURNIER beträgt die Teilnahmegebühr 80,00 € pro Mannschaft.
Die Teilnahmegebühr ist im Zuge der Anmeldung über die angebotene Zahlungsmethode zu entrichten.
Bei Nichtteilnahme wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet. Der entsprechende Betrag kommt dem Nachwuchsbereich des Kärntner Eishockeyverbandes zugute.
6. Minderjährige Teilnehmer
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt die Anmeldung mit Zustimmung der jeweiligen Erziehungsberechtigten.
Mit der Anmeldung bestätigt die anmeldende Person, zur Anmeldung des Kindes berechtigt zu sein bzw. über die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu verfügen.
Bei Mannschaftsanmeldungen hat der angegebene Ansprechpartner sicherzustellen, dass die erforderlichen Zustimmungen für sämtliche angemeldeten minderjährigen Teilnehmer vorliegen.
Der Veranstalter kann entsprechende Nachweise verlangen.
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer geht durch die Anmeldung oder Teilnahme an der Veranstaltung nicht automatisch auf den Kärntner Eishockeyverband über.
7. Ausrüstung und Sicherheitsbestimmungen
Für die Teilnahme ist eine vollständige, vorschriftsmäßige Eishockeyausrüstung einschließlich Mund- und Halsschutz erforderlich.
Beim AUSTRIA HOCKEY TURNIER müssen die Mannschaften zusätzlich über einheitliche Dressen verfügen.
Die Ausrüstung muss sich in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden.
Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung, Betreuer und sonstigen für die Durchführung verantwortlichen Personen ist Folge zu leisten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen oder Anweisungen kann ein Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
8. Gesundheit und persönliche Voraussetzungen
Die Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Teilnehmern die Teilnehmer selbst sind dafür verantwortlich, dass der gesundheitliche und körperliche Zustand eine Teilnahme am Eishockeyturnier zulässt.
Ein ärztliches Attest wird grundsätzlich nicht verlangt, sofern dies vom Veranstalter nicht ausdrücklich bekannt gegeben wird.
9. Versicherung
Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte sind selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden Versicherungs- und Unfallversicherungsschutz zu verfügen.
Durch die Anmeldung zur Veranstaltung wird keine zusätzliche Unfall- oder sonstige Versicherung durch den Kärntner Eishockeyverband zugesichert.
10. Änderungen, Verschiebung oder Absage
Da die Veranstaltung am Weissensee von den jeweiligen Witterungs-, Eis- und Sicherheitsbedingungen abhängig sein kann, behält sich der Veranstalter Änderungen des Ablaufs, der Beginnzeiten, des Spielplans oder anderer organisatorischer Einzelheiten vor.
Der Veranstalter kann die Veranstaltung oder einzelne Turniere insbesondere aufgrund ungeeigneter Eisverhältnisse, Witterungsbedingungen, Sicherheitsanforderungen, behördlicher Vorgaben oder anderer sachlicher Gründe verschieben oder absagen.
Kann die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, können daraus keine Ansprüche auf Durchführung zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet werden.
11. Nichtteilnahme
Kann ein angemeldetes Kind, ein Jugendlicher oder eine angemeldete Mannschaft nicht teilnehmen, ist der Kärntner Eishockeyverband möglichst frühzeitig zu informieren.
Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren kommen dem KEHV-Nachwuchs zugute.
12. Haftung
Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der mit einer sportlichen Veranstaltung und insbesondere dem Eishockeysport verbundenen typischen Risiken.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die ausschließlich aus dem allgemeinen, sportarttypischen Risiko der Teilnahme entstehen und vom Veranstalter nicht schuldhaft verursacht wurden.
Eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden wird durch diese Teilnahmebedingungen nicht ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.
13. Foto-, Video- und Medienaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie die Tätigkeit des Kärntner Eishockeyverbandes angefertigt werden.
Bei der Veröffentlichung und Verarbeitung solcher Aufnahmen werden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Recht am eigenen Bild, berücksichtigt.
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird deren besonderer Schutz berücksichtigt.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung erhoben werden, werden zur Organisation, Abwicklung und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung des Kärntner Eishockeyverbandes.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Es gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich.
Stand: 6. Oktober 2026