Teilnahmebedingungen – Learn to play

Der Kärntner Eishockeyverband – mit Leidenschaft für unsere Vereine, den Nachwuchs und die Zukunft des Eishockeysports in Kärnten.

Stand: 30. September 2026

1. Veranstalter

Veranstalter der KEHV Learn-to-Play-Veranstaltungen ist:

Kärntner Eishockeyverband – KEHV
Landesverband Kärnten des Österreichischen Eishockeyverbandes
Peraustraße 17
9500 Villach
Österreich

Telefon: 0676/7746751
E-Mail: eishockey@kehv.at

2. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an den vom Kärntner Eishockeyverband veranstalteten Learn-to-Play-Turnieren.

Learn to Play richtet sich insbesondere an Kinder im Einstiegsalter von ca. 4 bis 8 Jahren. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Spielen, die altersgerechte Vermittlung von Eishockey-Grundfertigkeiten und die Freude am Eishockey.

3. Anmeldung durch Erziehungsberechtigte

Die Anmeldung eines Kindes muss durch einen Erziehungsberechtigten oder eine andere zur Anmeldung des Kindes berechtigte volljährige Person erfolgen.

Mit der Anmeldung bestätigt die anmeldende Person, dass sie zur Anmeldung des Kindes berechtigt ist und der Teilnahme des Kindes an der jeweiligen Veranstaltung zustimmt.

Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein.

4. Teilnahmegebühr und Zahlung

Die Teilnahmegebühr beträgt 5 € pro Kind und Veranstaltungstermin.

Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Bei einer Online-Zahlung kann die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe erfolgen.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält die anmeldende Person eine entsprechende Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung.

5. Absage, Nichtteilnahme und Rückerstattung

Nimmt ein angemeldetes Kind nicht an der Veranstaltung teil, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr von 5 € vollständig zurückerstattet.

Dies gilt auch dann, wenn keine vorherige Abmeldung erfolgt ist.

Wird eine Veranstaltung durch den Kärntner Eishockeyverband abgesagt, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr ebenfalls vollständig zurückerstattet.

Wird ein Veranstaltungstermin verschoben, bleibt die Anmeldung grundsätzlich für den Ersatztermin bestehen. Kann das Kind am Ersatztermin nicht teilnehmen, wird die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.

6. Gesundheitliche Voraussetzungen

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das angemeldete Kind gesundheitlich und körperlich zur Teilnahme an der Veranstaltung in der Lage ist.

Besondere gesundheitliche Umstände, die für die sichere Betreuung des Kindes während der Veranstaltung von Bedeutung sind, sollen dem Veranstalter bzw. den verantwortlichen Betreuern vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen sollte von einer Teilnahme abgesehen werden.

7. Ausrüstung und Leihausrüstung

Für die Teilnahme ist eine für die jeweilige Aktivität geeignete Eishockey- bzw. Schutzausrüstung erforderlich.

Soweit der Kärntner Eishockeyverband bei einzelnen Veranstaltungen Leihausrüstungen, insbesondere Torhüterausrüstungen, zur Verfügung stellt, erfolgt die Ausgabe nach Verfügbarkeit.

Leihgegenstände sind sorgfältig zu behandeln und nach der Veranstaltung vollständig zurückzugeben.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Leihausrüstung oder Größe besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.

8. Aufsicht und Übergabe des Kindes

Während der betreuten sportlichen Aktivität wird die Aufsicht im Rahmen der Veranstaltung durch die dafür eingesetzten Trainer und Betreuer wahrgenommen.

Die Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen bleiben für die ordnungsgemäße Übergabe des Kindes an die verantwortlichen Betreuer sowie für die Übernahme des Kindes nach Ende der Veranstaltung verantwortlich.

Außerhalb der betreuten Veranstaltungsteile verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.

Den Anweisungen der Trainer, Betreuer und der Veranstaltungsleitung ist insbesondere aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.

9. Sicherheit und Verhalten

Die Sicherheit der teilnehmenden Kinder hat Vorrang.

Trainer und Betreuer können ein Kind vorübergehend oder für den restlichen Veranstaltungstermin von einzelnen Aktivitäten ausschließen, wenn dies aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.

Dies gilt insbesondere, wenn eine weitere Teilnahme das Kind selbst oder andere Teilnehmer gefährden könnte.

10. Versicherung

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass für das teilnehmende Kind ein angemessener Kranken- und Unfallversicherungsschutz besteht.

Durch die Anmeldung zu einer Learn-to-Play-Veranstaltung wird kein zusätzlicher individueller Versicherungsschutz zugesichert.

11. Änderungen und Absage durch den Veranstalter

Der Kärntner Eishockeyverband kann Termine, Beginnzeiten, Veranstaltungsorte oder organisatorische Abläufe ändern, wenn dies aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.

Der Veranstalter kann eine Veranstaltung insbesondere bei unvorhersehbaren Umständen absagen oder verschieben.

Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend Punkt 5 behandelt.

12. Haftung

Für die Haftung des Veranstalters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Teilnahme am Eishockeysport ist mit sportarttypischen Risiken verbunden. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die ausschließlich aus solchen allgemeinen sportarttypischen Risiken entstehen und vom Veranstalter nicht schuldhaft verursacht wurden, bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden, wird durch diese Teilnahmebedingungen nicht ausgeschlossen.

13. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen von Learn-to-Play-Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

Bei erkennbaren Aufnahmen einzelner Kinder, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Kärntner Eishockeyverbandes – beispielsweise auf der Website, in sozialen Medien oder im Rahmen der Medienarbeit – verwendet werden sollen, wird eine entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt, soweit eine solche erforderlich ist.

Eine Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an Learn to Play.

Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Zukunft widerrufen werden.

14. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten des Kindes und der anmeldenden Person werden zur Bearbeitung der Anmeldung sowie zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung des Kärntner Eishockeyverbandes.

15. Schlussbestimmungen

Es gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: 30. September 2026