Silver Eagle Cup Regeln 25/26

Teilnehmer:

EC Kellerberg / Steelers

EC Standorf Alteherren
EC Oberglan
Dream Team Oldie
EGT Biero OLD Ducks
Seitenberger Veteranen
Haslinger

  1. Modus

Alle 7 Vereine spielen in einer Hin- und Rückrunde (12 Spiele) gegeneinander.

Playoff:
Halbfinale: 1 gegen 4 und 2 gegen 3 (CHL Modus)
Finale: Sieger gegen Sieger (CHL Modus)
Optional kann auch wenn sich beide Vereine einigen, der 3. Platz in einem Spiel ausgespielt werden.

In den Playoffs kommt der Modus der Champions-Hockey-League zur Anwendung. Es wird die Gesamtwertung (Punkte und Tore) der beiden absolvierten Spiele herangezogen. Overtime und Penalty-Schießen können somit ausschließlich im Rückspiel erfolgen, wenn das Gesamtergebnis unentschieden ist.

  1. Kaderliste:

Jede Mannschaft muss eine Kaderliste (max. 30 Spieler) bis zum 15.10.2025 an den KEHV, Frau Margit Schwarz per Mail eishockey@kehv.at in einer Excel-Datei zusenden. Wenn vorhanden auch ein LOGO des Vereines mitsenden.

  1. Spielerlaubnis:

 Jeder Spieler, ab dem Geburtsjahr 1982 und ÄLTER, der in der Saison 2022/23 und der darauffolgenden Saisonen, der im Silver Eagle Cup (egal welche Mannschaft) gespielt hat, ist spielberechtigt.

Alle NEUEN Spieler, „Erst-Anmeldung“ beim Cup für die Saison 2025/26, sind ab den Geburtsjahr 1980 und älter spielberechtigt.

Nicht spielberechtigt sind Spieler aus der Kärntner Liga AHC 1 Division / ÖEL oder Österreichischen Bundes-, National- oder Oberliga und eventueller anderer Liga aus einem Bundesland die über der Kärntner Liga AHC 1 Division / ÖEL einzustufen sind.

Ex Bundesligaspieler: Sind ab dem Geburtsjahr 1975 und älter spielberechtigt, wobei der letzte Einsatz, in welcher Liga (Bundes- National, Ober- und Eliteliga, CHL, Kärntner Liga usw.) mind. 10 Jahre (vor 2015) her sein muss.

Ausländische Spieler jedes Alters, die keinen österreichischen Pass, oder eine unbefristete Aufenthaltsbestätigung haben, sind beim Cup Anfragepflichtig!

Tormänner:

Spielberechtigt sind alle Tormänner! Nicht spielberechtigt sind Tormänner aus der Kärntner Liga AHC 1 Division / ÖEL oder Österreichischen Bundes-, National- oder Oberliga und eventueller anderer Liga, aus einem Bundesland, die über der Kärntnerliga AHC Division 1 / ÖEL einzustufen sind.

4. Regeln

Gespielt wird nach den Regeln des ÖEHV (Österreichischer Eishockeyverband) und IIHF.

Es gibt keinen Körpercheck!

Die Spielzeit beträgt 2×30 Minuten BRUTTO. Steht es 5 Minuten vor Schluss unentschieden wird das Spiel abgepfiffen und es kommt zu einen Penaltyschießen mit jeweils 3 Schützen.

Die Aufwärmzeit vor dem Spiel mit der Begrüßung beträgt 10 Minuten.

Sollten diese Vorgaben im Rahmen der vorgegebenen Eiszeit nicht realisiert werden, hat der Schiedsrichter das Recht die Uhr zu starten, was zu Lasten der reinen Spielzeit geht.

Das Betreten der Kunsteisbahn ist während der Eisbereitung strengstens verboten und schadet auch der Eisqualität!

5.Schiedsrichter

Verantwortlich für die ordnungsgemäße Besetzung der Eishockey-Cup Spiele mit Schiedsrichtern ist Herr Timo Ettlmayr, Tel.: 0650 6216000.

Die Anweisungen des Schiedsrichters sind für alle Mannschaften bzw. Spieler absolut verbindlich.

Die erstgenannte Mannschaft bzw. ein Funktionär, sowie der Schiedsrichter sind verantwortlich für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Spielberichte und das Notieren der Torschützen. Die Mannschaften haben sich zeitgerecht über die Dressenwahl zu einigen.

Ein Spiel kommt zustande, wenn von beiden Teams mindestens ein Tormann und 5 Feldspieler oder zumindest 6 Feldspieler und kein Tormann am Eis stehen!

Spielberichte sind beim Eismeister erhältlich.

Die Schiedsrichter sind angehalten jeden unnötigen, übertriebenen Körperkontakt (Check) zur Bande oder am Spielfeld dementsprechend zu ahnden.

Es handelt sich hier um einen Hobbycup ohne Körpercheck und nicht um ein Meisterschaftsspiel!

Jeder Spielführer, in den jeweiligen Mannschaften, hat dafür zu sorgen, dass seine Spieler über diese Regel unterrichtet werden.

6.Strafen

Die Strafen werden in Brutto-Minuten gemessen:

2 Minuten Strafe Ist 3Minuten

5 Minuten Strafe Ist 7Minuten

10 Minuten Disziplinarstrafe ist 15 Minuten Brutto

Eine in einem Spiel vom Schiedsrichter ausgesprochene Matchstrafe bedeutet für den betroffenen Spieler die automatische Sperre für das nächste Wettspiel seiner Mannschaft.

Das Aussprechen einer Spieldauerdisziplinarstrafe zieht den Ausschluss des betroffenen Spielers für das laufende Spiel nach sich. Sollte während der laufenden

Meisterschaft noch eine zweite Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen werden, zieht dies die automatische Sperre für die nächsten zwei Spiel seiner Mannschaft nach sich.

Jede weitere Spieldauerdisziplinarstrafe (dritte) bewirkt einen sofortigen Ausschluss aus dem Cup!

Vergehen, die durch den Schiedsrichter nach dem Spiel auf dem Spielbericht vermerkt wurden (z.B. Beleidigung des Schiedsrichters) können durch entsprechende Strafen, (Speere, Geldstrafe) geahndet werden. Bei schwerwiegenden Vergehen behält sich das Komitee das Recht vor, den Spieler aus dem Cup auszuschließen und eine Geldstrafe von bis zu € 200,00 für den Verein auszusprechen.

Das Einsetzen eines unberechtigten Spielers zieht auf jeden Fall die Strafverifizierung und eine Geldstrafe für derjenigen Spiele nach sich, in dem der Spieler eingesetzt wurde.

Jeder Spieler ist verpflichtet sich im Streitfall gegenüber dem Schiedsrichter auf dessen Aufforderung identifizieren zu können (Reisepass, Führerschein)

Weiters wird der betreffende Spieler gesperrt und die Mannschaft mit einer Geldstrafe in der Höhe von € 100,00 belegt.

Strafverifizierung zugunsten der gegnerischen Mannschaft im Normalfall 5:0.

Bis zur Bezahlung der Strafe wird der Verein aus dem Cup ausgeschlossen und alle versäumten Spiele werden mit 5:0 gewertet.

Sollten ein Verein 3 Spiele 5:0 gewertet bekommen, so wird dieser Verein ausgeschlossen und sämtliche Spiele aus der Tabelle herausgelöscht.

Die Cup-Gebühren werden nicht mehr zurückerstattet!!!

Protest:

Sollte von einer Mannschaft ein Protest gegen ein anderes Team eingebracht werden, so ist folgende Regelung bzw. Vorgangsweise einzuhalten:

Antreten unter Protest:

Unbedingte Information des Schiris unmittelbar VOR dem Spiel!!

Vermerk durch den Schiedsrichter und den Mannschaftsführer am Spielbericht!

Einbringen eines schriftlichen Protestes (E-Mail: herzog.loeschnig@gmail.com) beim Komitee innerhalb von 3 Tagen und zeitgleichen Entrichten einer

Protestgebühr € 150,– auf das Cupkonto.

WICHTIG: Sollten die Teilzahlungen nicht ordnungsgemäß zum vereinbarten Datum auf das Cup-Konto einbezahlt werden, wird jedes Spiel nach diesem Datum mit 0:5 Strafverifiziert, nach 3 Spielen, die so gewertet werden, wird der Verein ausgeschlossen und sämtliche Spiele aus der Tabelle gelöscht. Sollte eine ausstehende Zahlung zu dem Playoff noch bestehen, darf der Verein daran nicht teilnehmen, und es rückt aus der Tabelle ein anderer Verein nach.

7.Wertung

Für die Tabelle ist entscheidend:

  1. a) die Anzahl der erreichten Punkte:

Sieg reguläre Spielzeit 3 Punkte,

Sieg nach Penaltyschießen 2 Punkte

Verlierer Penaltyschießen 1 Punkt

  1. b) bei Punktegleichheit zählt:

I das Spiel gegeneinander

II das Torverhältnis

III die höhere Anzahl der geschossenen Tore

IV das LOS

Bei Spielen, die Strafbeglaubigt werden, wird diejenige Mannschaft, gegen welche

eine solche Strafe ausgesprochen werden musste, automatisch auf den letzten Platz bei Punktegleichheit gesetzt. Bei Nichtantreten oder beim Abtreten einer Mannschaft aus eigener Entscheidung, gilt das Spiel für die gegen die Statuten verstoßende Mannschaft mit dem Ergebnis von 0:5 verloren.

8.Spieltermine 

Jede Mannschaft ist für die Wahrnehmung der Spieltermine, die in der Auslosung (Spielplan) des Ossiacher See Cups im BETRIESPLAN der Ossiachersee Halle ersichtlich sind, selbst verantwortlich. Weiters sind die aktuellen Termine am Hallenplan per Ossiachersee Halle vor Spielbeginn zu prüfen.

Spielverschiebungen:

96 Stunden (4 Tage) vor dem angesetzten Cupspiel können nicht verschoben werden. Einzige Ausnahme ist eine Verschiebung des Hallenbetreibers wegen Terminkollision in der Halle. Sondervereinbarung: Ein Spiel darf von jeder Mannschaft 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden.

9.Sicherheit

Die teilnehmenden Mannschaften nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter des Ossiacher See Cups keinerlei Risiko und Haftung übernimmt.

Es gelten die Bestimmungen des IIHF (www.iihf.com/hockey/rules/offrules.htm) bezüglich der Ausrüstungsvorschriften.

10.Nenngeld

Das Nenngeld für den Silver Eagle Eishockey – CUP 2025/26 beträgt für den Grunddurchgang € 1.913,00, im Nenngeld inbegriffen sind

12 Spiele                   a 233,00 (75Min.)                                                    € 2796,00

12 Uhr                       a   10,00                                                                   €        0,00

12 Schiedsrichter    a   60,00                                                                   €    720,00

Betrag € 3.516,00 durch 2 Teams =                                                      € 1.758,00    

Schiedsrichter Organisation                                                                          25,00
Organisation, (Org.Eiszeiten, Org.Schiri-Kosten, Facebook,Internet / Tabellenführung, Preise usw.)                                                             €    130,00

 

Gesamt-Betrag:                                                                                        € 1.913,00

 

Der Betrag ist bis 20.11.2024 auf das Konto Michael Herzog-Löschnig,

IBAN: AT50 5200 0000 0650 2555 bei der Anadi Bank!

ACHTUNG:

Steigt ein Verein aus dem laufenden Cup aus, wird € 500,00 aus der CUP-Gebühr als Entschädigung einbehalten.

Wird ein Cup-Spiel nicht rechtzeitig ABGESAGT (mind. 96 Stunden vor Spielbeginn, 4 Tage) so muss der Verein die Gesamtkosten (Eiszeit + Schiri ca. € 295,00) tragen.

In den Kabinen herrscht absolutes RAUCHVERBOT!!!

  1. Siegerehrung

Die zwei Erstplatzierten erhalten Sachpreise. Es ergeht eine gesonderte Einladung zur Siegerehrung.

  1. Sonstiges

Der Hausordnung und den Anweisungen der Eismeister ist unbedingt Folge zu leisten.

Bei eventuellen Entscheidungen, welche in den Statuten nicht bzw. nicht ausführlich genug dargelegt wurden, werden die Durchführungsbestimmungen des ÖEHV bzw. die IIHF – Regeln zu Rate gezogen.

Auf Anordnung der GEMEINDE, sind mitgebrachte Lebensmittel/ Jause usw. (auf Anfrage) sowie wie mitgebrachter Alkohol (z.B. Bierkisten) nicht gestattet. Die KABINEN ohne Aufforderung nach 45min nach dem Termin zu verlassen, sollte das nicht passieren werden pro 30min € 150,00 von der Ossiachersee Hallen GesmbH dem Verein verrechnet.

 

Wettspielreferat/Büro

wettspielreferat@kehv.at 
eishockey@kehv.at

Tel.: 0676 7746751
Tel.: 0676 7503044